Spezialfall Dienstunfähigkeitsklausen

Stehen Sie in einem Beamtenverhältnis, dann sollten Sie darauf achten, dass Sie sich zusätzlich mit dem Thema der Dienstunfähigkeit auseinandersetzen.

Wenn Sie als Beamter über einen längeren Zeitraum oder sogar dauerhaft nicht mehr dazu in der Lage sind Ihren Dienst auszuüben, dann können Sie von Ihrem Dienstherrn entlassen (Beamte auf Probe oder auf Wiederruf) oder in den Ruhestand (Beamte auf Lebenszeit) versetzt werden.  Vor allem für junge Beamte kann die Dienstunfähigkeit zu finanziellen Herausforderungen führen, da diese nur geringe gesetzliche Ansprüche auf Versorgung haben, welche sich erst mit der Zeit aufbaut. Allgemein gilt, dass Beamte auf Lebenszeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf ein Ruhegehalt gegenüber dem Dienstherrn haben. Diese Ansprüche an das Ruhegehalt steigen mit den Dienstjahren und sind daher bei jungen Beamten oft nicht ausreichend. Möchten Sie also weiterhin Ihren Lebensunterhalt und ggf. den Ihrer Familie sichern, so macht es Sinn sich frühzeitig mit der Thematik der privaten Arbeitskraftabsicherung zu beschäftigen.

Folgende Besonderheiten gibt es bei den Dienstunfähigkeitsklauseln:

Spezielle DU-Klausel:

In einigen Beamtenberufen kann es vorkommen, dass der Dienstherr Sie beispielsweise in einem anderen Dienstbereich einsetzt und Sie ausschließlich wegen einer Dienstunfähigkeit (beispielsweise im Vollzug) entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Da in einem solchen Fall keine allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt, würden Sie aus einer „normalen“ DU-Klausel keine Leistung erhalten.

Teil-DU-Klausel:

Einige Gesellschaften bieten im Tarif die Erweiterung mit einer Teil-Dienstunfähigkeitsklausel an. Diese zahlt dann eine Rente in exakter Höhe des Einkommensverlustes. In der Praxis kommt eine Teil-Dienstunfähigkeit fast nie vor. Ob allerdings dennoch ein solcher Ergänzungstarif sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Für weitere Informationen oder ein Beratungsgespräch zu diesem oder anderen wichtigen Themen können Sie uns gerne kontaktieren.