Eine rentable Form der Altersversorgung?
Um die immer größer werdende Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Einkommen vor Rentenbeginn aufzufangen, müssen sehr viele Menschen zusätzlich privat vorsorgen.
Viele Arbeitnehmer nutzen daher den Weg der betrieblichen Altersvorsorge um ihre gesetzliche Rente aufzustocken.
Einen ausführlichen Überblick über die Alterssicherung in Deutschland bietet der bisher zum neunten Mal erschienenem Forschungsbericht über die Alterssicherung in Deutschland des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Shortis bAV:
- je höher der Beitrag des Arbeitgebers, desto lohnenswerter (ab 20-30% Bezuschussung); seit 2022 muss der Arbeitgeberanteil 15% beitragen (auch bei Altverträgen) und kann diesen Beitrag bis auf 100% steigern
- je nach Gestaltungsart der bAV ist das angesammelte Kapital im Falle einer Beantragung von Sozialleistungen geschützt
- im Jahre 2022 sind bis zu 282€ pro Monat vom monatlichen Bruttolohn sozialversicherungsabgabefrei und 564€ steuerfrei
- durch Zahlung vom Bruttolohn schmälert sich der Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und Anspruch auf gewisse Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Krankengeld sinkt
- bei Renteneintritt voll Sozialabgabepflichtig ( im Jahre 2020 ca. 160€ pro Jahr frei von Krankenkassenbeiträgen)
- wer bei Renteneintritt privat Versichert ist, muss keine Krankenversicherungsbeiträge auf die bAV zahlen (gilt auch bei Einmalzahlungen)
- keine Pflicht des Versicherers bei Vertragsabschluss alle Kosten detailliert auszuweisen
- frühzeitige Entnahmemöglichkeiten oft sehr beschränkt oder nicht möglich
- oft problematisch bei häufigem Jobwechsel
Formen der betrieblichen Altersvorsorge:
In Deutschland gibt es fünf Möglichkeiten über eine bAV für die Rente vorzusorgen. Allerdings besteht nur bei drei der unten stehenden Wege die Möglichkeit der Riester-Förderung.
- Direktzusage oder auch Pensionszusage
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
Welchen dieser Wege ein Unternehmen für seine Mitarbeiter wählt, ist dem Unternehmen frei überlassen. Es sei allerdings gesagt, dass alle Wege Ihre Vor- und Nachteile haben.
Formen der Vorsorgezusagen innerhalb einer bAV durch den Arbeitgeber:
Die Formen, in denen eine Vorsorgezusage stattfinden kann, sind sehr unterschiedlich.
Eine Möglichkeit ist es, dass dem Arbeitnehmer eine bestimmte Rentenhöhe versprochen wird. Diese Form der Zusage ist aber in der heutigen Zeit eher unüblich.
Die „moderne“ Form der Vorsorgezusage sieht oft so aus, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Beitrag zur bAV zusagt, auf den es einen Garantiezins gibt.
Es ist allerdings auch möglich, dass der Arbeitgeber nur einen bestimmten Beitrag zusagt, aber keinen Garantiezinssatz.
Lohnt sich eine bAV also?
Die gängigsten Vorgehensweisen bei Abschluss einer bAV sehen so aus, dass entweder der Arbeitgeber den vollen Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge zahlt oder dieser nur einen Teil des Beitrages mitträgt und der Rest vom Arbeitnehmer aufgebracht werden muss.
Bei letzterer Vorgehensweise ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Eigenbeitrag ausfällt. Hiervon ist unter Anderem abhängig, ob eine bAV im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht.
Für den Fall das der Arbeitgeber 100% der Beiträge übernimmt ist es ratsam die Altersvorsorge in jedem Fall mitzunehmen. Hierbei handelt es sich nicht selten um eine echte Betriebsrente. Damit der Anspruch auf die Betriebsrente nicht verfällt ist es wichtig, dass man mindestens drei Jahre im Unternehmen bleibt und der Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht unter 23 Jahren alt ist.
Wesentlich komplexer sieht die Sache dann aus, wenn sich die Beiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufteilen. Hier hängt es davon ab, wie hoch der Beitrag zur bAV durch den Arbeitgeber ist. Je weniger dieser dazugibt, desto unattraktiver ist das Ganze. Seit 2019 ist es allerdings gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber bei Neuabschluss einer bAV maximal 15% des Beitrages bezuschussen muss (etwas Anderes gilt bei privater Krankenversicherung!). Dies ist der Fall, da er sich durch die Beiträge zur bAV Lohnnebenkosten erspart die er sonst hätte aufwenden müsse. Man beachte, dass seit 2022 eine Bezuschussung von mind. 15% auch bei Altverträgen verpflichtend ist.
Der am häufigsten genannte Grund für den Abschluss einer bAV aus Arbeitnehmersicht ist, dass die Beiträge zur bAV von der Lohnabrechnung und somit vom Bruttogehalt abgehen. Dadurch sind die Beiträge Sozialversicherungsabgabe- und steuerfrei. 2022 gilt dies bis zu einer monatlichen Beitragshöhe von 282€. Diese Grenze steigt jährlich. Weiterhin sind aktuell zusätzliche monatliche Beiträge bis 564€ steuerfrei. So kommt es, dass der Verbraucher bei 100€ Beitrag in die bAV nur ungefähr 50€ netto weniger „bemerkt“. Voraussetzung hierfür ist, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse geleistet werden und das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Problematisch ist hierbei, ähnlich der Besteuerung von Auszahlungen aus Riesterverträgen im Rentenalter, dass die jeweiligen Auszahlungen aus der bAV voll zu versteuern sowie Sozialabgaben in voller Höhe zu leisten sind. Bei den Sozialabgaben ist zu beachten, dass der volle Satz (aktuell ca. 18%) zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten ist.
Ist der Arbeitnehmer bei Renteneintritt hingegen privat krankenversichert, so ist das Problem der Sozialabgaben zu vernachlässigen.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass durch den verringerten Bruttolohn die Beiträge im Erwerbszeitraum zur gesetzlichen Rentenversicherung gemindert werden.
Aufgrund dieser Vielzahl an „Fallstricken“ und der diversen Formen in denen eine bAV auftreten kann, ist das ganze Thema als sehr Komplex zu betrachten. Hat man also die Wahl eine bAV abzuschließen, so lohnt sich die Inanspruchnahme professionellen Beratung. Hier wird der konkrete Bedarf analysiert, ein passender Tarif ausgewählt und es können möglicherweise Kosten aus den Verträgen minimiert werden. Wir beraten Sie gerne zu dem Thema. Und das ganze auf Honorarbasis. Eine auf den Verbraucher zugeschnittene Beratung ist damit gegeben.