Mehr als nur eine Alternative zum klassischen Makler!

Shorties – Honorarberatung 

  • Unabhängigkeit gegeben, da nicht vergütungsabhängig von Leistungen Dritter – Leistungen von Dritten z.B. in Form von Provisionen sind kein Bestandteil unserer Arbeit
  • vergütungtransparentes Entgelt
  • kostenloses Erstgespräch
  • Festpreise pro Stunde oder fixes Honorar für eine spezifische Dienstleistung (Vermögensaufbau, Versicherungsberatung, etc.
  • erhöhte Renditechancen und Kostenoptimierung

Was macht uns als Honorarberater aus?

Entscheidend ist, dass wir als Honorarberater, im Vergleich zu den klassischen Beratern (Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, etc.), ohne jegliche Vergütung durch Dritte arbeiten. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich durch unsere Mandanten. Diese Form des Bezahlmodels sorgt für Objektivität, was dazu führt, dass jegliche Handlungen oder Empfehlungen im Mandanteninteresse sind. Findet beispielsweise eine Beratung bei einer Versicherung oder bei einem Makler statt, so gleicht die Beratung doch häufig eher einem Verkaufsgespräch. Dies ist der Provision geschuldet, welche der Vermittler des jeweiligen Produktes erhält. Hier besteht ein größeres Interesse des Vermittlers daran ein Produkt zu empfehlen, welches eine für ihn höhere Provision abwirft.

Welche Arten von Honorarberatern gibt es?

Honorar-Finanzanlageberater (§34h GewO)

(Honorar-)Versicherungsberater (§34d II GewO)

Honorar-Anlageberater (§31 IV c WpHG)

Honorar-Immobiliardarlehensvermittler (§34 i GewO)

Achtung: Nicht selten kommt es vor, dass ein Honorarberater provisionsfrei im Bereich der Geldanlage berät aber gleichzeitig auch eine Tätigkeit als Versicherungsmakler ausübt. Genauso ist es möglich, dass ein Honorarberater im Bereich der Geldanlage provisionsbasiert arbeitet aber den Bereich der Versicherung oder Kreditvermittlung provisionsfrei berät. Dies trübt meiner Meinung nach ein wenig den Blick auf die Unabhängigkeit und lässt fragen, wie Verbraucherorientiert der Berater agiert. Meiner Meinung nach gilt es daher zu beachten, dass ein Honorarberater in den jeweiligen Bereichen tatsächlich unabhängig handelt. Wie der jeweilige Berater aufgestellt ist, lässt sich über das Vermittlerregister der IHK öffentlich einsehen.


Was unterscheidet also eine Honorarberatung von einer provisionsbasierten Beratung?

Häufig ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher, aufgrund der Komplexität von Versicherungsprodukten aus verschiedensten Bereichen,  schwer zu durchschauen und für sich selbst zu erschließen, welche Produkte davon sinnvoll oder gegebenenfalls auch in der eigenen Lebenssituation nicht geeignet sind. Daher nehmen eine Vielzahl von Verbrauchern die Hilfe eines Beraters in Sachen Versicherungen in Anspruch. Erfolgt diese Beratung durch einen Makler entfällt eine direkte Bezahlung des Beraters da die Entlohnung durch Provision durch den Anbieter der empfohlenen Produkte stattfindet. Allerdings wird diese am Ende durch den Verbraucher in Form von erhöhten Verwaltungskosten und eine über mehrere Jahre laufende Abtragung der geleisteten Provision getragen. Ebenso sollte man bedenken, dass ein Beratungskonflikt entstehen kann. Ein Produkt mit höherer Provisionsleistung wird vielleicht bevorzugt empfohlen, auch wenn dieses nicht für den Verbraucher geeignet ist. Dies kann bedingt sein durch Vorgaben des Arbeitgebers oder aber auch durch das eigene Verlangen, den Umsatz zu steigern. Zieht man hingegen einen Honorarberater zu rate, ist zwar eine sofortige Bezahlung erforderlich, aber der Verzicht auf Provisionszahlungen führt dazu, dass ein Interessenskonflikt ausgeschlossen werden kann. Auch sind die Kosten einer Honorarberatung transparent und eine Honorarberatung bietet die Möglichkeit, provisionsfreie Produkte zu beziehen. Sollte allerdings doch ein Provisionstarif empfohlen werden, so gilt das Rückführungsprinzip. Erhält der Honorarberater eine Provision weil es keine alternativen, provisionsfreien Produkte für das Verbraucheranliegen gibt, so muss diese nach Erhalt umgehend an den Verbraucher weitergeleitet werden.

Kostenvergleich Makler – Honorarberatung:

Banken und Versicherungen berechnen in den meisten Fällen für die Vermittlung eines Produktes Provisionen, Bestandsprovision und Verwaltungskosten in Höhe von ca. 5-10% der Abschlusssumme. Für den Abschluss einer Versicherung, bei denen der Versicherte bis zum Renteneintritt 100.000€ eingezahlt hat, sind daher Abschlusskosten (auch gerne versteckt in den jährlichen Verwaltungskosten) zwischen 5.000 und 10.000€ keine Seltenheit. Hierbei stellt sich die Frage, welchen Mehrwert der Verbraucher durch diese Kosten hat. Denn in den meisten Fällen sieht das Vermittlungsgespräch so aus, dass es ein reines Verkaufsgespräch ist, bei dem häufig wenig Aufklärung, dafür möglichst viele Produktabschlüsse das Ziel sind, die nicht zwangsläufig das Interesse und den Bedarf des Verbrauchers widerspiegeln. Die Honorarberatung hingegen vermittelt aufgrund der Tatsache, dass keine Drittinstanz zwischengeschaltet ist (z.B. ein Versicherer dessen Produkte gegen Provisionszahlung angeboten werden) bedarfsorientiert provisionsfreie Produkte gegen einen Stundensatz oder ein Fixum für eine bestimmte Dienstleistung, die zwar sofort bezahlt werden muss, i.d.R. aber wesentlich geringer ausfällt als eine Provisionszahlung und dazu auch noch deutlich effektiver ist, was sich in der Rentabilität der Produkte bemerkbar macht.