Was ist Riester?

Eine private Altersvorsorge, die durch unmittelbare staatliche Förderungen (Zulagen) und einen Sonderausgabenabzug (Steuervorteil) gefördert wird. Am Ende der Vertragslaufzeit, bei Renteneintritt, erhält der Beitragszahler eine lebenslange Rentenzahlung. Alternativ bieten Riester-Verträge oftmals auch die Möglichkeit, das Vertragsguthaben auch zur Finanzierung eines Eigenheims zu nutzen.

Riester Shortis:

  • Leistung frühestens ab dem 60. Lebensjahr
  • staatliche Förderung möglich
  • Garantieleistung, dadurch weniger Spielraum bei der Rendite da Versicherer durch den Gesetzgeber bei ihren Investitionsmöglichkeiten eingeschränkt werden
  • Besparung eingeschränkt mit ETFs oder Fonds möglich (siehe vorheriger Punkt)
  • i.d.R. hohe laufenden Kosten
  • unpfändbar bei tatsächlicher Förderung durch den Staat
  • teilweise auch zur Finanzierung eines Eigenheims nutzbar
  • Hinterbliebene können nur Ehegatte oder kindergeldberechtigte Kinder sein
  • zu Beginn der Leistungsphase können maximal 30% des Gesamtkapitals als Einmalleistung ausgezahlt werden
  • es besteht ein Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen oder den Vertrag zu einem anderen Anbieter (günstiger/bessere Konditionen) zu übertragen oder nach Kündigung sich das Kapital, abzüglich aller erhaltenen Förderungen (Zulagen/Steuervorteile), auszahlen zu lassen
  • im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge nutzbar

Mögliche Vertragsarten bei Riester:

  • Riester-Fondssparlan (auch mit ETFs)
  • Riester-Bausparvertrag
  • Riester-Banksparplan
  • Riester-Rentenversicherung

Wie hoch fällt die staatliche Förderung aus und wann gibt es diese?

Die maximale staatliche Förderung bei Erwachsenen liegt bei 175€ pro Jahr. Für jedes Kind erhält man zusätzlich 300€ vom Staat dazu.
Zum Erhalt der maximalen Zulagen müssen 4% des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der zu erwartenden Zulagen oder höchstens 2.100€ inklsuive der Zulagen zum Erhalt der vollen Riesterförderung eingezahlt werden.

Beispiel: (Bruttoeinkommen Vorjahr x 0.04 ) – erhaltene Zulagen = persönlicher Mindesteigenbeitrag

Grundsätzlich ist es aber möglich so viel einzuzahlen wie man möchte. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass eben nur ein Höchstbetrag von 2.100€ p.a. staatlich gefördert wird. Bedeutet also, dass Mehrzahlungen nicht die zu erwartenden Zulagen erhöht.

Hierbei sollte man aber beachten, dass wenn der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht wird, der Zulagenanspruch anteilig sinkt. Der Mindestjahresbeitrag zum Erhalt einer Förderung liegt bei 60€.

Achtung:

Wird der Mindestbeitrag von 60€ pro Jahr nicht geleistet und wurden trotzdem Zulagen in Anspruch genommen, kann es sein, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen einen Teil der Zulagen zurückfordert.

Wer ist zulageberechtigt?

Hierbei ist in unmittelbar und mittelbar zulageberechtigt zu unterscheiden.

Unmittelbar zulageberechtigt sind Arbeitnehmer, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Selbstständige gelten auch als unmittelbar zulageberechtigt, sofern diese freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Das gleiche gilt für Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten sowie Beschäftigte mit einer beamtenähnlichen Altersversorgung, auch wenn diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Ebenfalls unmittelbar zulageberechtig sind Erwerbsminderungsrentner.

Mittelbar zulageberechtig ist hingegen unter Anderem der nicht berufstätige Ehepartner, dessen Partner zum begünstigten Personenkreis gehört. Ebenfalls mittelbar zulageberechtigt sind selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind sowie Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Sozialgeld.

Eine detaillierte Auflistung aller zulageberechtigten Personen findet man hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvorsorge/2013-07-24-Steuerliche-Foerderung-private-Altersvorsorge-betriebliche-Altersversorgung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Was gilt es bei Riester zu beachten?

Anders als bei anderen privaten Rentenversicherungen ist die Riester-Rente in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig. Dies wird auch nachgelagerte Besteuerung genannt. Diese Form der Besteuerung wurde vom Gesetzgeber gewählt, da vorausgegangene Einzahlungen steuerlich begünstigt wurden. Von den monatlichen Rentenzahlungen ist allerdings „nur“ der Teil zu besteuern, der durch Zinsen und Zulagen entstanden ist. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz bei Renteneintritt.
Auch die Möglichkeit der Einmalzahlungen bei Renteneintritt wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Anbieter von Riesterverträgen häufig mit überdurchschnittlichen Lebenserwartungen rechnen. Das bedeutet, man muss ein sehr hohes Alter erreichen, damit sich Riestern lohnt. Alterserwartungen der Versicherer von 95-96 Jahren sind hierbei keine Seltenheit.

Kosten:

Riesterverträge zeichnen sich leider häufig durch hohe Kosten aus.
Diese können unter Anderem, je nach Vertragsart (s.o.) aus Abschlusskosten, Vertriebskosten, laufende Kosten, Kapitalanlagekosten, Fondskosten und Werbungskosten bestehen und zehren häufig einen großen Teil des eingezahlten Kapitals auf.

Was tun mit bestehenden Riesterverträgen?

Kündigen ist häufig die schlechteste Alternative. Hierbei müssen bisher erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden. Eine gute Möglichkeit ist es daher, auf einen neuen, kostengünstigen Vertrag umzusteigen, oftmals auch Nettotarif genannt und oder den schon bestehen Vertrag ruhen zu lassen.
Alte Riester-Verträge mit hoher Verzinsung von 2,5% und mehr können allerdings attraktiv sein. Hierbei sollte allerdings beachtet und gegengerechnet werden, ob mögliche hohen laufenden Kosten der guten Verzinsung nicht entgegenstehen. Die Kosten werden in der Jahresbescheinigung vollumfänglich aufgeführt. Hierzu sind die Versicherer gesetzlich verpflichtet. Für eine unabhängige Beratung ist der Gang zu einem Honorarberater, welcher im offiziellen Vermittlerregister der IHK als solcher aufgeführt ist, ein wichtiger Schritt.

Mit dem folgenden Link kann überprüft werden, ob es sich bei dem gewählten Honorarberater wirklich um einen unabhängigen Dienstleister handelt. Dazu wird im folgenden Link die Registernummer, welche sich i.d.R. im Impressum des Dienstleisters befindet, oder den Namen der Firma bzw. des Honorarberaters.

https://www.vermittlerregister.info

Für wen lohnt sich Riester also?

Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.
Aber folgende Indikatoren sind, nach Abwägung aller Vor- und Nachteile im Einzelfall, ein guter erster Anhaltspunkt:

  • Kinderreiche Familien, ab zwei Kindern
  • Gutverdienende Singles oberhalb eines Einkommens von 60.000€ pro Jahr

  • Eventuell Wohnriester bei konkreter Planung eines Eigenheims
  • Geringverdiener, welche die Zulage mitnehmen wollen. Riester wird bei Renteneintritt nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Bis zu 200€ pro Monat können im Alter frei sein