Die private Krankenversicherung
–
Eine wichtige Entscheidung
Noch immer sind Privatversicherte die bevorzugten Patienteninnen und Partienten in Arztpraxen und Krankenhäusern. Dies liegt mitunter am Vergütungsmodell. Alle Behandlungsmaßnahmen und Untersuchungen können nach der amtlichen Gebührenordnung abgerechnet werden und schwierige Behandlungen können i.d.R. immer sogar mit höheren Honoraren angesetzt werden. Ebenso kann es nicht passieren, dass Leistungen bei der PKV gesetzlich gekürzt werden, anders bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei gesetzlichen Krankenversicherung bremsen neben gesetzlichen Regulierungen Kosten- und Leistungsbudgets, Fallpauschalen die Behandlungsmethoden häufig aus.
Daher stellt sich irgendwann für Selbstständige, gut verdienende Angestellte oder Beamtinnen und Baeamte die die Frage nach der richtigen Krankenabsicherung. Ob man in die private Krankenversicherung wechselt hat langfristige Auswirkungen und Vor- und Nachteile sind genauestens abzuwägen. Für einen Wechsel sprechen höhere Leistungen wie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch beim Zahnersatz bieten die privaten Krankenversicherungen häufig mehr Schutz durch beispielsweise höhere Erstattungen beim Zahnersatz. Und manche weiteren Vorteile. Da allerdings alle Leistungen der PKV vertraglich vereinbart werden, gilt es bei Abschluss genau auf die Leistungen zu achten. In der Regel lässt sich nämlich im Krankheitsfall nicht mehr der Versicherungsschutz durch Tarifänderung erhöhen. Mithin ist es auch bei bestehenden Verträgen mindestens genauso wichtig, die bestehende Absicherung einer privaten Krankenversicherung auf deren Preis-Leistungsverhältnis zu prüfen um möglichen Leistungs- und Kostenfallen frühzeitig zu entkommen. Bei Beamt innen und Beamte gilt der Sonderfall, dass bei diesen aus finanziellen Gründen die private Krankenversicherung sinnvoller als die gesetzliche Krankenversicherung ist. Der Dienstherr beteiligt sich in Form der Beihilfe mit mindestens 50% an den Behandlungskosten. Bei Ehepartnern kann u.U. der Beihilfesatz bei 70 % liegen; bei Kindern 80%. Die fehlenden 50%, 30% oder 20% werden durch die private Krankenversicherung abgedeckt und häufig sind in der PKV Nichtleistungen der Beihilfe durch Sondertarife abgedeckt (Beihilfeergänzungstarife). Bei Pensionseintritt beteiligt sich der Dienstherr in der Regel mit 70%. Würden Beamt innen und Beamte die gesetzliche Krankenversicherung wählen, so müssten diese den gesamten Versicherungsbeitrag selbst bezahlen. Ausnahmen gelten zum Stand 2022 in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen. Dort können Neubeamte zwischen Beihilfe und Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
Schwieriger gestaltet sich die Frage nach der richtigen Krankenabsicherung bei Selbstständigen und Angestellten. Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Dies bis zur Höhe der Beitragbemessungsgrenze . Und im Rentenalter erhalten diese einen Zuschuss durch den Rentenversicherungsträger. Dieser deckt jedoch nur noch einen kleinen Teil der Beitrag ab und nicht mehr, wie zuvor, die Hälfte der Beitragssumme. Selbstständige müssen sowohl im Berufsleben als auch im Rentenalter alles selbst zahlen. Daher kann es sich in diesem Fall häufig lohnen trotz attraktiver Konditionen der privaten Krankenversicherungen in den jungen Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben und möglicherweise die Leistungen durch private Zusatzversicherungen aufzubessern.
Weil Gesundheit das Wichtigste ist
Unsere Dienstleistung beinhaltet die folgenden und weitere Punkte:
Grundsätzliche Entscheidungsunterstützung
Individuell und persönlich.
Auswahl Gesellschaften und Tarifen
Inkl. Vergleichen.
Provisionsfrei
Nach Möglichkeit immer ohne die erheblichen Markt üblichen Provisionen.
Hilfestellung
Hilfestellung bei Beantragung/Gesundheitsfragen.
Voranfrage bei verschiedenen Gesellschaften
Voranfragen komplett anonym.
Bedarfsanalyse
Auswahl nach Ihren Vorgaben und Kriterien.