Betriebliche Altersvorsorge attraktiv Gestalten
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Für Arbeitnehmende und Arbeitgebende
Expertinnen und Experten sagen voraus, dass die mühsam verdiente Rente schon in naher Zukunft für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr genügen wird. Denn das Rentenniveau liegt laut der Deutschen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 nur noch bei 43 %.
Indem sie auch privat etwas für ihre Altersvorsorge tun, können Arbeitnehmer selbst die Lücke zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der staatlichen Rente schließen. Eine Maßnahme dafür ist die betriebliche Altersvorsorge – kurz als bAV bezeichnet. Dabei lassen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens abziehen, um ihn in die bAV einzuzahlen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stehen dabei in der Pflicht, maximal 15 % der Investitionssumme Ihres Mitarbeiters zur bAV zuzuschießen. War Ihnen dies bekannt?
Das Wichtigste in Kürze
• Definition: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Jeder deutsche Arbeitnehmende hat das Recht, über seinen Betrieb eine Altersvorsorge laufen zu lassen. Den Anbieter und die Form der bAV wählt der Arbeitgebende aus.
• Förderung: Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Staat unterstützt. Da die Einzahlungen aus dem Bruttogehalt erfolgen, sind sie bis zu 564 EUR im Monat steuerfrei. Bei der Auszahlung muss die Betriebsrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
• Auch sind die Beiträge von der Sozialversicherung befreit. Dies bis zu einer Höhe von 282€ pro Monat
• Durchführungswege: Die betriebliche Altersvorsorge gibt es als Direktversicherung, über Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskasse oder als Direktzusage vom Betrieb. Die meisten Arbeitnehmenden nehmen eine Direktversicherung wahr.
Mehr zum Thema können Sie hier erfahren.
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