Nicht selten wollen Eltern oder Großeltern für Ihre Kinder und Enkelkinder etwas Gutes tun um diesen spätere Wünsche, Ausbildungen, Auslandsaufenthalte, ein Studium oder ähnliches zu finanzieren oder sie dabei zumindest zu unterstützen. Das ganze erfolgt, vor allem in Anbetracht der aktuellen Niedrigzinsphase, im Optimalfall mit einem Junior-Depot, auf das regelmäßig Gelder eingezahlt werden. Das ganze macht nicht nur wegen der höheren zu erwartenden Renditen Sinn, sondern auch im Hinblick auf die Länge des Anlagezeitraums. Denn je langfristiger eine Anlage geplant ist, desto wahrscheinlicher können mögliche Marktschwankungen ausgeglichen werden und das Risiko einen Verlust zu erleiden wird deutlich minimieren.
Das schöne bei einem Junior-Depot ist, dass, sofern es auf den Namen des Kindes läuft, die Möglichkeit besteht, dies steuerlich zu optimieren.
Jedes Kind hat derzeit einen jährlichen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 €. Dieser Betrag an Rendite muss nicht versteuert werden. Sofern aber die Investitionen eine höhere Rendite abwerfen, so kann zusätzlich beim zuständigen Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt und anschließend bei der Bank eingereicht werden, bei der das Depot liegt. Mit dieser Bescheinigung wird angezeigt, dass das Kind voraussichtlich keine Einkommenssteuer zahlen muss, was dann der Fall ist, wenn dessen Einkünfte unter dem jährlichen Freibetrag liegen. Dieser liegt 2022 bei ca. 10.000 €. Bis zu diesem Betrag müssten dann keine Steuern gezahlt werden.
Sofern also die Erträge aus diesem Depot erwartet werden, die den normalen Sparerpauschbetrag übersteigen, macht das Beantragen und Einreichen einer Nichtveranlagungsbescheinigung Sinn. Denn so wird der Einkommenssteuerfreibetrag mit dem Sparerpauschbetrag addiert und ergibt so eine noch höhere Summe. Der vollständigkeitshalber will hier noch erwähnt sein, dass man noch einen Sonderausgabenpauschbetrag von ca. 40 € zum jährlichen Steuerfreibetrag hinzurechnen kann.
!Achtung!
Wird auf den Namen des Kindes gespart, so hat das Erzielen von Kapitalerträgen durchaus Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und staatliche Ausbildungsförderung wie zum Beispiel Bafög.
Solange das Kind unter der derzeitigen Einkommensgrenze von 470 € monatlich (5640 € pro Jahr) liegt können, wenn man den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € hinzuaddiert, können knapp 6500 € an Einkünften steuerfrei generiert werden, ohne dass das Kind aus der Familienversicherung fällt.